Vollmachtsrede Nummer 10

Johannes 14,12-13

12 Wahrlich, wahrlich, ich sage euch: Wer an mich glaubt, der wird auch die Werke tun, die ich tue, und wird größere als diese tun, weil ich zum Vater gehe. 

13 Und was ihr bitten werdet in meinem Namen, das werde ich tun, damit der Vater verherrlicht werde im Sohn.

Man wird also die Werke tun, die Jesus auch getan hat.

Und sogar noch größere.

Wobei die größeren Werke in sofern logisch sind, weil die Christen das Lebenswerk Jesu vollenden sollen.

Also das ewige Leben (oder das neue Leben) hier auf der Erde verteilen.

Das konnte Jesus ja nicht mehr tun, weil er durch seinen Weggang das neue Leben überhaupt erst produzieren musste.

Und verteilen kann man erst nach der Produktion.

Insofern hat Jesus sich selbst in eine Zwickmühle manövriert.

Indem er sich ein Ziel gesetzt hat, das er selber gar nicht erfüllen konnte: Den Menschen die Möglichkeit eines neuen Lebens vermitteln, während er selbst gar nicht mehr bei den Menschen war und die Menschen ihn also auch nicht mehr hören konnten.

Nun gut, am Ende hat Jesus das elegant gelöst und hat seinen Anhängern den Auftrag gegeben, den Sack zuzumachen.

Wir sollen also das fertig machen, was Jesus aus nachvollziehbaren Gründen nicht mehr beenden konnte.

Nein, eben doch nicht.

Die Anhänger von Jesus machen den Sack aber gar nicht selber zu.

Sie vollenden das Werk Jesu gar nicht selber.

Dazu fehlen ihnen jedwede Möglichkeiten.

Wir können mit unseren Möglichkeiten ja noch nicht einmal das machen, was Jesus hier auf der Erde gemacht hat. Wieviel weniger können wir dann größere Werke tun als er damals.

Sondern die Christen beten in Jesu Namen, und dann macht Jesus selber das, was gemacht werden muss.

Die Handlungsfähigkeit der Christen hängt von ihrer Gebetsfähigkeit ab.

Und zwar nicht nur davon, ob sie den Mund aufkriegen und sich an Gott (oder Jesus) wenden.

Sondern die Handlungsfähigkeit der Christen hängt davon ab, dass sie so beten können, dass sie das Erbetene auch erhalten.

Wenn sie nämlich nichts erhalten, können sie nicht handeln.

Die Gläubigen können das Lebenswerk Jesu nicht mit ihren eigenen Ressourcen vollenden.

Womit wir schon sehen: Diese Zusage der unbedingten Gebetserhörung hängt davon ab, ob wir die gleichen oder größere Werke als Jesus tun wollen.

Der Vers 13 steht hier nicht einsam und allein und ohne Zusammenhang.

Er steht damit im Zusammenhang, dass wir das tun wollen, was auch Jesus getan hätte, wenn er leiblich hier wäre.

Wir können uns also nicht unser Lieblingsthema aussuchen und sagen, wir beten jetzt in Jesu Namen, dass der Hunger in der Welt weggeht.

Oder die Malaria ausgerottet wird.

Oder alle Staaten der Erde demokratisch werden.

Wenn ich von Tante Gertrud eine Vollmacht bekomme, damit ich mit ihrem Geld ihr Lebenswerk vollende, dann muss ich mich am Lebenswerk von Tante Gertrud orientieren.

Und zwar nicht daran, wie ich das Lebenswerk von Tante Gertrud interpretiere.

Sondern genau so, wie Tante Gertrud das gemeint hat.

Ich kann nicht meine Wünsche auf Tante Gertrud projizieren und sagen: „Tante Gertrud hätte bestimmt die Armut ausrotten wollen, wenn sie das Problem ausreichend verstanden hätte.“

Tante Gertruds Lebenswerk war es, den Katzen die Vorherrschaft auf diesem Planeten zu verschaffen. Die Ausrottung der Armut hat damit nichts zu tun.

Wenn ich also zu Tante Gertrud gehe und sage, ich habe von ihrem Geld einen großen Betrag für die Ausrottung der Armut in der Welt ausgegeben, dann werde ich meine Vollmacht sehr schnell los sein. Dann gibt es überhaupt kein Geld mehr. Und das veruntreute Geld werde ich zurückzahlen müssen.

Wenn ich zu Gott gehe und sage, ich brauche seine Hilfe und seine Kraft zur Ausrottung der Armut, und am besten macht er es gleich selber, denn das dient der Vollendung von Jesu Lebenswerk – nichts werde ich bekommen, denn die Ausrottung der Armut gehörte nicht zu Jesu Lebenswerk.

Der Rechtsanspruch

Ich kann Gott natürlich bitten, dass er die Armut beseitigen soll, wenn mir das ein Herzensanliegen ist.

Aber in dieser Bibelstelle geht es nicht darum, was mir ein Herzensanliegen ist, sondern was Jesus ein Herzensanliegen ist.

Und wenn es tatsächlich Jesu Herzensanliegen ist, dann ergibt sich daraus ein Rechtsanspruch. Wenn wir tatsächlich Jesu Lebenswerk weiterführen, dann ist die göttliche Hilfe und die göttliche Ausrüstung dazu nicht etwas, was Gott mir aus seiner gnädigen Barmherzigkeit gibt, weil er mich so sehr liebt.

Sondern es ist ein Recht, das Jesus mir eingeräumt hat, und es ist ganz nebenbei eine Notwendigkeit, denn Jesu Lebenswerk weiterführen kann ich nicht mit eigenen Mitteln und Methoden.

Ich richte also nicht eine Bitte an Gott und hoffe dann auf seine Freundlichkeit und Güte.

Sondern ich habe eine Vollmacht, ich habe ein Recht, weil ich Jesu Werk weiterführe.

Wenn Paulus verlangt, dass die Männer ohne Zweifel beten sollen (1.Tim 2,8), dann kann er das deshalb verlangen, weil es von Jesus eine rechtsverbindliche Zusage für bestimmte Gebete gibt.

Wenn das Gebet tatsächlich „in Jesu Namen“ ist und wenn es tatsächlich dazu dient, das Werk Jesu nicht nur weiterzuführen, sondern auf eine höhere Ebene zu stellen, dann kann Gott nicht nein sagen.

Denn dann ist unsere Bitte so, als wenn Jesus selber sie bitten würde.

Und dem Jesus verweigert Gott nichts, der Jesus ist nämlich momentan die Weltregierung.